Die Rolle des 
Verfahrensbeistandes

Im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens kann ein sogenannter Verfahrensbeistand bestellt werden.

Die Bestellung erfolgt durch das Gericht.

Diese Rolle ist vielen zunächst nicht bekannt, spielt jedoch eine wichtige Funktion, wenn es um die Belange Ihres Kindes geht.

Ein Verfahrensbeistand vertritt die Interessen des Kindes unabhängig und eigenständig – insbesondere in Kindschaftssachen, etwa bei Fragen des Sorgerechts, des Umgangs oder in kinderschutzrechtlichen Verfahren.

Grundgedanke

Ziel meiner Tätigkeit ist es, die Sichtweise des Kindes in das Verfahren einzubringen.

Dabei achte ich darauf, dass sowohl die Wünsche als auch das Wohl des Kindes angemessen berücksichtigt werden – insbesondere in konfliktbelasteten Situationen.

Aufgaben & Rechte

Als Verfahrensbeiständin bin ich Beteiligte im familiengerichtlichen Verfahren.

Daraus ergeben sich verschiedene Rechte, die es mir ermöglichen, die Interessen und das Wohl des Kindes wirksam zu vertreten.

Dazu gehört insbesondere:

  • Einsicht in die Verfahrensakten
  • Teilnahme an gerichtlichen Anhörungs- und  Erörterungsterminen
  • Anregung von fachlichen  Stellungnahmen oder Gutachten
  • Einlegung von Rechtsmitteln

 

 

 

Meine Aufgaben im Verfahren

  • Persönlicher Kontakt zum Kind
  • Begleitung des Kindes zur Kindesanhörung
  • Erklärung des Verfahrens und möglicher Entwicklungen
  • Gespräche mit wichtigen Bezugspersonen
  • Einordnung der Situation unter fachlichen Gesichtspunkten
  • Schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Gericht

Meine Kompetenzen

Meine fachliche Grundlage bildet die Pädagogik. Ergänzend bringe ich Kenntnisse in Entwicklungspsychologie sowie im FamFG, BGB und SGB VIII in meine Arbeit als Verfahrensbeiständin ein.

Kommunikation mit 
Kindern & Jugendlichen

Ich lege großen Wert auf eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre, in der Kinder sich sicher fühlen und ihre Gedanken und Gefühle offen äußern können.

Ich richte meine Sprache und mein Vorgehen individuell nach dem Entwicklungsstand des Kindes aus und achte darauf, auch nonverbale Signale wahrzunehmen und zu verstehen.

So kann ich sicherstellen, dass nicht nur das Gesagte, sondern auch das Gemeinte und Empfundene erfasst wird.

In der Arbeit mit jüngeren Kindern nutze ich bei Bedarf auch unterstützende Materialien, um Ängste abzubauen und einen besseren Zugang zu ermöglichen.

weitere Infos unter:

Die dargestellten Inhalte dienen der Orientierung und stellen lediglich einen Auszug meiner Tätigkeit dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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